Freitag, der 27. Dezeber 2013 – Die Feuerwehren Wallenhorst und Rulle wurden von der Rettungsleitstelle gegen 14 Uhr zu einem Brandeinsatz in Hollage alarmiert. „Im Barlager Esch“ brannte ein Abfalleimer unter einem Überstand.
Nach zwei Minuten rückten bereits die Tanklöschfahrzeuge der beiden Feuerwehen zur Einsatzstelle aus. Um ein schnelles Vorgehen vor Ort zu ermöglichen, rüsteten sich auf der Fahrt mehrere Atemschtuztrupps aus. Durch den kürzeren Anfahrtsweg trafen mit dem Tanklöschfahrzeug TLF und dem Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 zwei Fahrzeuge der Feuerwehr Wallenhorst an der Brandstelle ein. Nach der Erkundung durch den Einsatzleiter konnte dieser schnelle Entwarnung geben. Der Brand konnte glücklicherweise bereits ohne Mithilfe der Feuerwehr von einem Hausbewohner gelöscht werden. Über den BOS-Funk wurden die weiterhin anrückenden Einsatzfahrzeuge über die Lage informiert. Diese konnten somit die Alarmfahrt abbrechen und umkehren.
Die Einsatzstelle wurde an den Besitzer übergeben und alle Einsatzkräfte verließen die Einsatzstelle. Der Einsatz konnte gegen 14:45 Uhr beendet werden.
An dieser Stelle möchten wir auf eine immer wiederkehrende Frage eingehen:
„Muss ich etwas dafür bezahlen, wenn ich die Feuerwehr rufe?“
Die Antwort kann in der Regel mit einem Nein gegeben werden. Die Leistungen, die die Freiwillige Feuerwehr in Form eines Einsatzes erbringt sind normalerweise kostenfrei. Nur in solchen Fällen, in denen nachgewiesen werden kann, dass ein Brand beispielsweise mutwillig gelegt worden ist, können Kosten für den Verursacher anfallen. Niemand muss für einen Feuerwehreinsatz bezahlen, der durch seinen Anruf veranlasst wird. Ausgenommen er ruft die Feuerwehr böswillig (also absichtlich ohne Grund). Wer allerdings einen Brand beobachtet und die Feuerwehr nicht ruft und daraufhin Schäden an Personen oder Sachwerten entstehen, macht sich unter Umständen strafbar.