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Rauchmelder retten Leben

Gesetzgebung in Deutschland

Im sonst so sicherheitsbewussten Deutschland waren Rauchmelder bis vor wenigen Jahren noch wenig bekannt und gesetzlich nicht vorgeschrieben. 

Rauchmelderpflicht

Die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ ist seit dem Jahr 2000 bundesweit für die Brandschutzaufklärung im privaten Wohnraum aktiv – mit der Unterstützung der Feuerwehren, Schornsteinfeger und Versicherungen.

Im Lauf der Jahre hat sich das Bewusstsein der Bevölkerung und damit auch der politischen Entscheider dahingehend geändert, Rauchmelder als wirkungsvolle Lebensretter wahrzunehmen.

Inzwischen besteht in allen 16 Bundesländer eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume. Details zu den Gesetzgebungen in den einzelnen Bundesländern und die entsprechende Umsetzungsfristen finden Sie >>hier<<.

Niedersachsen

Es besteht eine Einbaupflicht

für Neu- und Umbauten seit dem 01.11.2010

für bestehende Wohnungen seit dem 31.12.2015

in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder sind dabei die Eigentümer der Wohnung.

Mieter haben damit ein Anrecht auf die Installation von Rauchmeldern in den vorgeschriebenen Räumlichkeiten durch ihren Vermieter.

Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft sind Mieter, Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben.