Nach zweieinhalb Jahren der Vorbereitung konnte in der Feuerwehrausschusssitzung vom 08. Dezember 2014 der Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Wallenhorst vorgestellt werden. Wie die Gutachter es um den Brandschutz in der Gemeinde Wallenhorst stehen sehen, lesen sie hier…
Seit der Verwaltungsausschuss am 16. Februar 2012 die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans beauftragte, haben Verwaltung und Feuerwehr sämtliche Daten erfasst und dem Gutachter übermittelt. Unter anderem standen Begehungen der Feuerwehrhäuser und die Auswertung aller Einsätze seit 2006 auf dem Plan. Entsprechend umfangreich ist auch die Endfassung des Berichts ausgefallen: 170 Seiten unterteilt in 8 Kapitel beschreiben Gefahrenpotentiale innerhalb der Gemeinde, daraus resultierende Anforderungen an die Feuerwehr, aktuelle Defizite sowie einen entsprechenden Maßnahmenkatalog.
Da wir den Bedarfsplan an dieser Stelle nicht im vollen Umfang darstellen können, hier die laut dem Gutachter Dr.-Ing. de Vries wichtigsten Einsichten:
– Beibehaltung beider Standorte der Feuerwehr Wallenhorst unter Beobachtung der Personalentwicklung
– „Teilweise defizitäre Technik bezüglich der Fahrzeuge“
– Neue Mitglieder bzw. Nachwuchs (insbesondere auch Einsteiger 20+) für die Feuerwehr gewinnen
– Diskussion über die Maßnahmenplanung auf politischer Ebene
Das komplette Gutachten kann bei Interesse über die >>Gemeinde Wallenhorst<< eingesehen werden.
Der Brandschutzbedarfsplan wird nun von Politik, Verwaltung und Feuerwehr aufgearbeitet werden. Auf dieser Grundlage soll sich im nächsten Jahr eine breite Diskussion über die Sicherheit in der Gemeinde Wallenhorst anschließen.
Ähnlich äußerten sich auch mehrere Mitglieder des Feuerwehrausschusses: Nun sei es an der Politik, über die neuen Erkenntnisse zu Beraten und mit entsprechenden Maßnahmen die Verantwortung für einen besseren Brandschutz wahrzunehmen.
Das Thema kurz erklärt:
Was ist ein Brandschutzbedarfsplan?
Ein Brandschutzbedarfsplan ist ein Gutachten über den Zustand des Brandschutzes in einem Verwaltungsbezirk. Er wird als Hilfsmittel eingesetzt, um bedarfsgerechte Planungen und Anschaffungen für den Brandschutz tätigen zu können. Neben der Gefahrenanalyse enthält er den IST-Zustand, den SOLL-Zustand, den Vergleich beider Zustände sowie den daraus resultierenden Handlungsbedarf.
Sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zwingend umzusetzen?
In einigen Bundesländern (z.B. Nordrhein-Westphalen) sieht die Gesetzgebung eine Umsetzung für zwingend notwendig. Die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans ist in Niedersachsen jedoch nicht zwingend erforderlich. Allerdings gibt es auch in Niedersachsen Initiativen, die Brandschutzbedarfsplanung gesetzlich zu verankern und die Maßnahmendurchführung zu gebieten.