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Rauchmelder retten Leben

Freitag, der 13. – Der Rauchmeldertag

„Freitag der 13. wird Ihr Glückstag, wenn Sie heute Rauchmelder installieren“ – das war das treffende Motto des Rauchmeldertages am Freitag, den 13. Juni 2008. Und auch dieses Jahr findet er statt: Am Freitag, dem 13. Oktober 2017 ist es wieder soweit.  An diesem bundesweiten Aktionstag, ausgerufen vom „Forum Brandrauchprävention“, möchten auch wir uns beteiligen und haben daher einige Informationen für Sie zusammengestellt.

Bei einem Brand ist vieles abgesichert: das Auto, das eigene Haus, das
Inventar. Alles ist ersetzbar. Doch wie sieht es mit unserem Leben aus? Wer
beschützt bei einem Brand in den eigenen vier Wänden mein Leben und das
meiner Familie? Rauchmelder. Deswegen gibt es mittlerweile in allen
Bundesländern eine gesetzlich vorgeschriebene Rauchmelderpflicht. Viele
Vermieter sind ihren Pflichten zur Installation von Rauchmeldern bereits
nachgekommen. Wohnungs- und Hauseigentümer, die ihr Eigentum selbst
bewohnen, sind jedoch oft unzureichend informiert.

Wie und wo Rauchmelder installiert werden müssen
Laut den Bauordnungen der Bundesländer mit Rauchmelderpflicht müssen
Rauchmelder in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren angebracht
werden. Damit die Melder vom Brandrauch ungehindert erreicht werden und
so schon Brände in der Entstehungsphase erkennen können, ist es wichtig,
dass sie an der Decke möglichst in der Raummitte angebracht werden. Wer
über eine Wohnung oder ein Haus mit mehreren Etagen verfügt, sollte auch
den Keller bzw. den Dachboden nicht vergessen.

Regelmäßige Wartung
Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn z. B. die
Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine
regelmäßige Wartung unbedingt notwendig. „Eigentümer, die ihre Wohnung
oder ihr Haus selbst bewohnen, sind für die Funktionsfähigkeit ihrer
Rauchmelder persönlich verantwortlich. Die Wartung beinhaltet u. a. das
Drücken der Prüftaste nach Herstellerangaben, um zu schauen, ob die
Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren. Des Weiteren sollte auch
genau kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub
und Flusen sind. Unabhängig vom Drücken der Prüftaste ist ein
Batteriewechsel erforderlich, wenn der Rauchmelder einen Warnton
aussendet“, so Mike Filzen, Pressesprecher der Feuerwehr Essen.

Wer mit der Installation und der Wartung ganz auf Nummer sicher gehen will,
beauftragt am besten einen Dienstleister, der z. B. den bundesweiten
Standard des Forums Brandrauchprävention „Q-Geprüfte Fachkraft für
Rauchwarnmelder“ erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen
verfügt.

Ob der Vermieter oder der Mieter für die Wartung zuständig ist, ist in den
Bundesländern unterschiedlich geregelt. Alle Informationen zur
Rauchmelderpflicht in den Bundesländern und zu Rauchmeldern allgemein
finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de